Schulgeld
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Informationen zum Schulgeld
Der Träger der Grundschule – der QuerWege e.V. – erhebt ein Schulgeld, da die Finanzhilfe des Landes Thüringen nur einen Teil der anfallenden Personal-, Sach- und Investitionskosten deckt. Für uns als Schule in freier Trägerschaft besteht deshalb die Notwendigkeit des Schulgeldes, um die Kosten für die Ganztagsbeschulung zu tragen. Das Schulgeld dient ausschließlich dem Betrieb der Schule. Den Schulgeldrechner finden Sie auf der rechten Seite unter »Downloads«. Bitte beachten Sie in der Tabelle das Einkommen (monatlich oder jährlich) als Bruttobetrag anzugeben.
Aufnahmeentgelt
Wir erheben keine Aufnahmegebühr, jedoch ein »Aufnahmeentgelt«. Mit dem Abschluss des Schulvertrages ist eine Vorauszahlung für den Elternbeitrag der ersten drei Schulmonate zu leisten. Dieser bemisst sich nach der Höhe des monatlichen Familieneinkommens und ist außerdem abhängig von der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Das Aufnahmeentgelt wird Ihnen im ersten Monat der Schulbesuchszeit zurückerstattet. Beenden die Eltern den Vertrag vor dem Beginn der Beschulung, verfällt das Aufnahmeentgelt ohne Verrechnung und ist nicht rückerstattbar.
Ermäßigung
Das Schulgeld ist sozial gestaffelt. Familien mit mehr als einem Kind in der Schule zahlen für das zweite Kind ein vermindertes Schulgeld. Eine Schulgeldreduzierung kann in begründeten und nachgewiesenen Härtefällen beantragt werden.