Querwege e. V.

Früh­förder­stelle

Wie kann man Frühförderung erhalten?

Frühförderung wird auf Antrag vom örtlichen Sozialhilfeträger für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 6, 12 oder 18 Monate) bewilligt. Den Antrag auf Eingliederungshilfe finden Eltern auf der Webseite der Stadt Jena. Sie können ihn aber auch bei uns in der Frühförderstelle ausfüllen oder sich direkt an den Jenaer Integrationsdienst (Tel. 03641 – 49 27 98) wenden. Für die Entscheidung wird eine ärztliche Stellungnahme benötigt (Kinderärzt*in oder andere*r Fachärzt*in).

Eltern können mit uns telefonisch in Verbindung treten. So können wir das weitere Vorgehen individuell besprechen.