Inklusion ist ein Menschenrecht
2009 hat die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung anerkannt. Die UN-Konvention ist ein Vertrag mit anderen UN-Staaten. In diesem Vertrag ist vorgeschrieben, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen können. Menschen mit Behinderung sollen auch in der Weiterbildung und Hochschulausbildung gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung lernen können oder eine Ausbildung machen. Darauf haben sie ein Recht. In Thüringen gibt es zusätzlich Gesetze, die sagen, dass Schüler*innen lieber im Gemeinsamen Unterricht als in einer Förderschule unterrichtet werden sollen. Darauf haben alle Kinder ein Recht (12 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen).