Leistungsarten
Wir unterscheiden nicht zwiwschen Integrationshilfe, Assistenz oder Schulbegleitung. Diese Begriffe sind auch nicht allgemeingültig definiert und eine Zuschreibung zu einer Leistungsart nicht eindeutig möglich.
Wir nennen es Schulbegleitung und meinen damit:
- § 35 a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 112 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe an Bildung