(Gesetzliche) Grundlagen unserer Leistung
(Diesen Inhalt gibt es leider noch nicht in leichter Sprache. Wir arbeiten gerade daran.)
Um Barrieren abzubauen, die es beim Gemeinsamen Lernen noch gibt, bietet QuerWege e.V. Schulbegleitung an, bzw. eine Bildungsassistenz. Das ist eine Unterstützung zur Teilhabe an Bildungsangeboten. Unser Träger QuerWege wird dafür zum Beispiel von der Stadt Jena beauftragt. Wir sind somit Leistungserbringer in Jena und haben eine schriftliche Vereinbarung mit der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung. Aus dieser Vereinbarung geht hervor was unsere Aufgaben sind, wie wir zusammenarbeiten, dass wir gemeinsam Pläne machen mit den jungen Menschen über ihre Ziele dass wir unsere Kolleg*innen auch fachlich unterstützen und wieviel Geld uns die Stadt dafür gibt, dass wir unsere Arbeit machen können
Die Grundlage dafür, dass wir das tun können, bzw. dass die Stadt Jena uns einen Auftrag geben kann, steht in verschiedenen Gesetzen.
Die wichtigsten sind:
- § 35 a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 112 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe an Bildung