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Mehr Geld für freie Schulen in Thüringen? – Warum diese Schlagzeile zu einseitig ist

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In den Nachrichten wird derzeit über »Millionen für freie Schulen« berichtet. Tatsächlich hat der Thüringer Landtag im September 2025 das »Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft« beschlossen. Dieses Gesetz verspricht eine Erhöhung der Schülerkostenjahresbeträge und weniger Bürokratie. Es tritt voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft und soll die Finanzhilfe für freie Schulen 2026 um rund 13,6 Millionen Euro erhöhen, die danach dynamisch fortgeschrieben wird. Außerdem sollen Overhead-Kosten bis zu fünf Prozent anerkannt und Verwendungsnachweise nur noch stichprobenhaft geprüft werden.

Vermeintliche Verbesserungen basieren auf unrealistischen Berechnungen und Kürzungen

Doch wer genauer hinsieht, erkennt Spannungsfelder. Die neuen Kostensätze basieren auf einer Betrachtung, die nur staatliche Schulhaushalte analysiert. Ausgehend von vermeintlich »gesunkenen« Kosten in staatlichen Förderschulen – verursacht systemischen Mangel, nämlich Personalengpässe und Klassenzusammenlegungen – wurden die Soll-Kostensätze für freie Schulen dementsprechend angepasst und ebenfalls reduziert. Eine Realität, welche nun als Basis der Neuberechnung der Schülerkostensätze für Kinder mit Teilhabebeeinträchtigung führt. Das ist aus unserer Sicht ein fataler Trugschluss der zukünftig dazu führen kann, dass ohnehin schon angeschlagene Strukturen sich aufgrund von zu wenig Geldmitteln in der Zuweisung weiter verschlechtern. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kostensätze für alle Schüler*innen pauschal um fünf Prozent gekürzt wurden! Der besondere Auftrag für Schulen, Kinder mit Teilhabeeinträchtigungen zu fördern, bleibt dabei unberücksichtigt.

Inklusive Schulen besonders gefährdet

Als QuerWege e. V. tragen wir zwei integrative Schulen, die von dieser Gesetzesnovelle direkt betroffen sind: unsere Ganztagsgrundschule SteinMalEins und die Gesamtschule UniverSaale. Wir unterstützen die Erhöhung der allgemeinen Kostensätze und die Anerkennung von Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Absenkung der Fördersätze den inklusiven Charakter unserer Schulen gefährdet, den de facto steht uns damit für die Arbeit mit Kindern mit Förderbedarf zukünftig weniger Geld zur Verfügung. Vielfalt ist für uns kein Nebensatz, sondern Grundprinzip. Unsere im Oktober verfasste Stellungnahme zum Gesetz hebt außerdem hervor, dass die tatsächlichen Overhead Kosten bei modernen Trägern deutlich über fünf Prozent liegen und dass eine erweiterte Bindung an die staatlichen Schulordnungen unsere pädagogische Autonomie einschränkt.

Kostensätze müssen dringend fairer und realistischer berechnet werden
Der Gesetzgeber hat eine einmalige Sonderzahlung für die ersten sieben Monate des Jahres 2026 beschlossen. Sie ist eine temporäre Hilfestellung, ersetzt aber keine strukturelle Lösung. Zudem fordert ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke die Landesregierung auf, bis Ende März 2026 die Kostensätze für Förder und Gemeinschaftsschulen, die Overhead Regelung und die praktische Umsetzung des Sonderungsverbots zu prüfen. Diese Prüfaufträge zeigen, dass der finanzielle Rahmen noch nicht abschließend ist.

Unser Fazit:
Ja, es gibt mehr Geld für freie Schulen – aber nicht für alle gleich. Besonders inklusive Schulen wie unsere spüren die Verbesserungen nur eingeschränkt. Wir werden weiter darauf hinwirken, dass die besondere Arbeit mit Kindern mit Teilhabebeeinträchtigung angemessen finanziert wird – an Bildungsgerechtigkeit darf nicht gespart werden. Transparenz, Planbarkeit und pädagogische Freiheit bleiben für uns zentrale Anliegen.

Die vollständige Stellungnahme von QuerWege e. V. zur Gesetzesnovelle finden Sie als Anhang zu diesem Blogbeitrag (rechte Spalte). Darin erläutern wir ausführlich, welche Anpassungen aus unserer Sicht notwendig sind und welche Chancen wir in der Novellierung gesehen haben. Wir laden Sie ein, sich zu informieren und uns auf dem Weg zu einer gerechten Schulfinanzierung für alle Kinder zu begleiten.

Hinweis: Dieser Beitrag richtet sich an Kolleg*innen, Eltern und Interessierte. Er soll die aktuellen Entwicklungen verständlich einordnen. Alle Fakten sind nach bestem Wissen recherchiert, die Einordnung basiert auf den genannten Quellen und unseren Erfahrungen als freier Schulträger.

Marvin David, Geschäftsführender Vorstand des QuerWege e.V.

published on 16. December 2025